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Fairer Tarifvertrag

BZA/DGB

Der flächendeckende Tarifvertrag für die Zeitarbeit trat am 01.01.2004 in Kraft und wurde zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) und der Tarifgemeinschaft des DGB aus acht Einzelgewerkschaften am 11. Juni 2003 in Frankfurt am Main abgeschlossen. Unser Tarifvertrag bestimmt die Entgelt- und Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Zeitarbeit. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) wurde zum Gesamtrechtsnachfolger des BZA.

Hier können Sie den Tarifvertrag einsehen.