Vorteile CARPE DIEM
Attraktive Vergütung

Zuschläge

Bei uns haben Sie Anspruch auf ein faires Vergütungssystem mit Lohnzuschlägen von bis zu 50 % an Sonntagen, 100 % an Feiertagen und 25 % bei Nachtarbeit, welche tarifvertraglich verankert sind.

Die Regelungen im Einsatzbetrieb definieren hier die genaue Höhe Ihres Zuschlags. Ihre geleisteten Überstunden, die in der Summe
15 % der vereinbarten regelmäßigen Monatsarbeitszeit übersteigen, werden mit einem Zuschlag in Höhe von 25 % vergütet.

Urlaub

Im ersten Jahr Ihrer Beschäftigung bei der CARPE DIEM GmbH stehen Ihnen 24 Urlaubstage zu, im zweiten Jahr 25 Tage, nach dem vierten Kalenderjahr 30 Tage Urlaub.

Arbeitszeitkonto

Bei der CARPE DIEM GmbH sind Sie fest und unbefristet angestellt. Unabhängig von den monatlich gearbeiteten Stunden garantieren wir Ihnen ein festes und regelmäßiges Einkommen. Über unser CARPE DIEM Arbeitszeitkonto halten wir jede von Ihnen geleistete Stunde fest.
Alle Mehrstunden können Sie ansammeln und anschließend als Freizeitausgleich nutzen oder sich auszahlen lassen.

9 Entgeltgruppen

Entsprechend Ihrer Qualifikation und gemäß den auszuführenden Tätigkeiten werden Sie in folgenden Entgeltgruppen des Tarifvertrages eingruppiert:

  • Entgeltgruppe 1:
    Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.
  • Entgeltgruppe 2:
    Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.
  • Entgeltgruppe 3:
    Tätigkeite, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.
  • Entgeltgruppe 4:
    Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden, und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
    Mitarbeiter mit eine Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 werden in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beginnt am 01.01.2014.
  • Entgeltgruppe 5:
    Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden, sowie eine langjährige Berufserfahrung.
  • Entgeltgruppe 6:
    Tätigkeiten, die eine Meister-bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.
  • Entgeltgruppe 7:
    Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
  • Entgeltgruppe 8:
    Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.
  • Entgeltgruppe 9:
    Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium, bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern.